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Fernsehen

Beste Unterhaltung und große Sendervielfalt per Kabel und Internet

Entscheiden Sie selbst, wie Sie fernsehen möchten

Zum 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert und die Position „Kabelgebühren” aus der Liste der künftig umlegbaren Betriebskosten gestrichen. Was dies im Detail bedeutet, lesen Sie weiter unten.

Kurz gesagt sind das gute Neuigkeiten für alle Mieter:innen: Denn Sie entscheiden, ob und wie Sie künftig TV empfangen möchten. 

Zum aktuellen Zeitpunkt müssen Sie als willy.tel Kabel-TV-Nutzer:in nicht aktiv werden – sollten sich Änderungen an der aktuellen Versorgung ergeben, ­werden Sie rechtzeitig informiert.

Wenn Sie weiterhin TV über einen Kabelanschluss (DVB-C) empfangen möchten, ist unser Produkt willy.tv basic genau der richtige Tarif. Wenn Sie Ihr Fernsehen hingegen lieber über Ihren Internetanschluss (IPTV) genießen wollen und dabei die volle Flexibilität wünschen, dann sind willy.tv smart und willy.tv premium die beste Wahl.

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Warum Sie jetzt mehr Freiheit haben

Gesetzliche Änderung der Betriebskostenverordnung

Bisher konnten Vermieter die Gebühren für den Kabelanschluss über die Betriebskosten an die Mieter weiterberechnen. Das TV-Signal stand in allen Wohnungen zur Verfügung und wurde Ihnen als Teil der Mietnebenkosten in Rechnung gestellt.

Im Zuge der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) hat der Gesetzgeber diese Regelung zum 1. Dezember 2021 abgeschafft. Bis zum 30. Juni 2024 läuft eine Übergangsfrist, danach können Sie selbst entscheiden ob und wie Sie TV empfangen möchten. 

Sie können sich zurücklehnen und entspannen

Als willy.tel Kabel-TV-Nutzer:in müssen Sie zum aktuellen Zeitpunkt nicht aktiv werden. Bei Änderungen werden Sie rechtzeitig informiert.

Unsere Produkte

TV über Kabelanschluss (DVB-C)

Erfahren Sie alles über die Möglichkeit, TV weiterhin wie gewohnt über Ihren Kabelanschluss zu beziehen.

TV über Internetanschluss (IPTV)

Erfahren Sie alles über die Möglichkeiten, die Sie mit unseren IPTV-Produkten haben.

Worin sich die Technologien unterscheiden

TV über Kabelanschluss (DVB-C)

DVB-C bedeutet, dass Sie weiterhin wie gewohnt das TV-Signal über Ihren Kabelanschluss beziehen. Es werden keine zusätzlichen Geräte benötigt.

DVB-C steht für Digital Video Broadcast – Cable, also digitales Kabelfernsehen.

Da der Kabelanschluss künftig für Mieter nicht mehr Teil der Betriebskosten sein darf, entscheiden Sie nun selbst, ob und mit wem Sie einen Vertrag für einen Kabelanschluss abschließen. willy.tel bietet Ihnen mit willy.tv basic das gewohnte Kabelfernsehen zu sehr attraktiven Konditionen.

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TV über Internetanschluss (IPTV)

Mit IPTV beziehen Sie, anders als bei DVB-C, das TV-Signal über Ihren Internetanschluss. Dieser ist Voraussetzung für den Betrieb von IPTV. Es ist dabei nicht entscheidend, über welchen Anbieter Sie den Internetanschluss gebucht haben.

Der Vorteil dieser Technologie: Sie können das TV-Programm neben Ihrem TV-Gerät auch auf anderen Endgeräten (z. B. auf Ihrem Tablet) genießen, denn die willy.tel IPTV-Produkte willy.tv smart und willy.tv premium unterstützen eine Vielzahl an Geräten und Betriebssystemen. Zudem stehen zusätzliche Funktionen, z. B. zeitversetztes Fernsehen oder das Aufnehmen von Sendungen zur Verfügung.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Sie haben noch Fragen zur Gesetzesänderung, zum TV-Empfang, den Technologien oder unseren Produkten? Hier finden Sie weitere Informationen.

  • Bisher konnten Vermieter:innen die Gebühren für den Kabelanschluss über die Betriebskosten an die Mieter:innen weiterberechnen. Das nannte sich „Nebenkostenprivileg“.
  • Durch eine Gesetzesänderung im Rahmen der Neuerung des Telekommunikationsgesetzes wurde dieses Nebenkostenprivileg zum 01. Dezember 2021 abgeschafft.
  • Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber allen Mieter:innen die Möglichkeit gibt, selbst zu entscheiden ob und über welchen Anbieter TV bezogen werden soll.
  • Dadurch müssen alle Mieter:innen, die weiterhin TV sehen wollen, zukünftig direkt mit einem Anbieter einen Vertrag für die TV-Versorgung abschließen – so wie auch z. B. für Internet.

  • Sie haben die freie Wahl: Wählen Sie selbst, von welchem Anbieter Sie TV beziehen und über welche Technologie Sie TV empfangen möchten und bezahlen Sie nur das, was Sie wirklich benötigen.

  • Nein. Die Gebühren für das Kabelfernsehen werden nur nicht mehr in den Betriebskosten berechnet.
  • Alle Mieter:innen, die TV sehen möchten, müssen einen eigenen Vertrag bei einem TV-Anbieter abschließen.

Wir informieren Sie, sobald eine Änderung an der TV-Versorgung auf Sie zukommt. Sie erfahren dann rechtzeitig von uns, was zu tun ist. Bis dahin müssen Sie nicht tätig werden, wir versorgen Sie solange weiterhin mit einem TV-Signal.

  • Wenn Sie weiterhin TV über einen Kabelanschluss (DVB-C) empfangen möchten, dann ist unser Produkt willy.tv basic genau das Richtige – für Sie ändert sich nichts, alles bleibt wie gehabt.
  • Wenn Sie hingegen TV über Ihren Internetanschluss (IPTV) genießen wollen, dann sind die Tarife willy.tv smart und willy.tv premium die beste Wahl.

  • Wenn Sie nach unserer Information und Abschaltung keinen TV-Vertrag abgeschlossen haben, wird das TV-Signal abgeschaltet.

  • Ja, Sie können schon jetzt die Vorteile eines neuen TV-Tarifes nutzen und alle notwendigen Schritte für die Umstellung erledigen.
  • Wir werden Sie rechtzeitig informieren, zu welchem Zeitpunkt bei Ihnen das TV-Signal abgeschaltet wird, sofern Sie keinen neuen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

  • Als in den 80er Jahren in Deutschland das Kabelfernsehen eingeführt wurde, stellte dies die einzige Alternative zum herkömmlichen Antennenempfang dar. Um die Verbreitung des Kabelfernsehens finanziell zu fördern, führte die damalige Bundesregierung das Nebenkostenprivileg ein. Das Hauptziel war es, Kabelfernsehen durch das Nebenkostenprivileg möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen.
  • Es entwickelten sich mit der Zeit andere Empfangswege. Der Gesetzgeber erkannte, dass diese Art der Abrechnung nicht mehr zeitgemäß ist und strich daher die Umlage der Kabelfernseh-Nebenkosten im Rahmen einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2021.

  • Der Lokalsender noa4 wird nur von willy.tel ausgestrahlt. Um diesen weiterhin empfangen zu können, ist es notwendig, dass Sie einen willy.tv-Tarif buchen.

  • Voraussetzung zur Nutzung des HaiD-Pakets bzw. der willy.tel Pay-TV-Pakete ist die Buchung des Tarifs willy.tv basic.
  • Sofern Sie sich für IPTV entscheiden, können Sie auch weitere Sender hinzubuchen.

Weitere Fragen und Antworten rund um Rechnungen, Verträge und unsere Produkte finden Sie im allgemeinen FAQ-Bereich.

Zum FAQ-Bereich